30.11.2010, 16:11 Uhr
Exklusiv für unsere Newsletter-Abonnenten haben wir ein vorweihnachtliches Gewinnspiel vorbereitet. Sie können tolle Präsente für sich selbst oder zum Weiterschenken gewinnen. Beantworten Sie einfach unsere weihnachtliche Frage – wir drücken Ihnen die Daumen!
Damit Ihnen die kalten, dunklen Winterabende nicht zu langweilig werden, verlosen wir eine Wii-Konsole, die zu unbegrenztem Multimedia-Spaß einlädt. Allein, zu zweit, ob Sport oder Spaß - mit der Wii öffnen sich Ihnen viele Möglichkeiten.
Wer Freude an hochwertigen Accessoires hat, wird sich über unsere Luxus-Gewinne freuen. Gewinnen Sie eine von zwei Damen-Geldbörsen in schickem roten Leder oder eine elegante iPhone-Hülle von Bogner, ebenfalls aus rotem Leder.
Übrigens: Ein Last-Minute-Überraschungsgeschenk unterm Weihnachtsbaum bringt Frauenherzen garantiert zum Schmelzen. Wenn für Sie selbst also nicht unbedingt eine Damengeldbörse in Frage kommt – es findet sich bestimmt jemand, dem Sie damit eine kleine unerwartete Freude machen können.
Eine Nintendo Wii
Zwei Bogner-Damen-Geldbörsen in rotem Leder
Eine Bogner iPhone-Hülle, rotes Leder
Noch mehr Lifestyle-Produkte finden Sie im t-online.de Shop. Stöbern Sie doch einfach mal in den Geschenke-Highlights. Vom Notebook bis zur Designer-Handtasche bietet Ihnen der t-online.de Shop zahlreiche Ideen, wie Sie Ihre Liebsten beglücken können.
Einsendeschluss ist der 19. Dezember 2010. Die Teilnahme erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG und der beteiligten Firmen, sowie deren Angehörige sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Jeder Teilnehmer kann nur einmal mitmachen. Es werden nur korrekt ausgefüllte Formulare in das Auswahlverfahren aufgenommen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Gewinnanspruch verfällt nach Ablauf von drei Monaten, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist oder wenn sich dieser nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinns beim Veranstalter des Gewinnspiels meldet.